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Hausordnung

  1. Alle Schüler sind verplichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
  2. Mit dem Klingelzeichen begeben sich alle Schüler unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen. Alle Schüler haben vor Beginn des Unterrichts ihre Arbeitsmaterialien für die entsprechende Stunde bereit zu legen. Während der Unterrichtszeiten ist Lärm auf dem Schulhof und im Schulgebäude zu vermeiden.
  3. Jeder Schüler stellt die Anwesenheit der Schüler vor jeder Unterrichtsstunde fest und nimmt die Eintragung ins Klassenbuch vor. Schüler, die zu spät kommen begeben sich umgehend und leise in ihren Unterrichtsraum. Der Lehrer klärt am Schluss der Stunde die Ursache des Zuspätkommens und trägt die versäumten Minuten ins Klassenbuch ein.
    Entschuldigung:
    Versäumen Schüler den Unterricht, so müssen die Erziehungsberechtigten unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Versäumnista, der Schule den Versäumnisgrund schriftlich mitteilen. Der Lehrer kann verlangen, dass der Versäumnisgrund in begründeten Einzelfällen durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachgewiesen wird. Nach ansteckenden Krankheiten, auch Befall von Läusen, ist ein ärztliches Attest vorzulegen, dass der Schulbesuch wieder aufgenommen werden kann. Bei längerem unentschuldigetem Fehlen ist wie folgt zu verfahren: Telefonische Abklärung durch das Sekretariat der Schule nach - Beauftragung durch den Klassenlehrer bzw. - schriftliche Mitteilung des Klassenlehrers an die Eltern und schriftliche Information an die Schulleitung.
  4. Falls eine Lehrkraft spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, wird dies von einem Schüler/Schülerin im Sekreteriat gemeldet.
  5. Essen und Trinken sind während des Unterrichts grudsätzlich nicht gestattet. In begründeten Ausnahmefällen kann es jedoch durch den jeweiligen Fachlehrer gestattet werden.
  6. Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, andere stören oder verletzten können, dürfen nicht mitgebracht werden. Die Benutzung von elektronischen Geräten z.B. Handys, MP3-Playern, Gameboys u.ä. auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten. Ausnahmegenemigungen insbesondere für den Gebrauch des Handys, z.B. wegen eines Notfalls, Unterrichtsausfall, Hitzefrei u.ä. erteilen die Lehrkräfte. Es ist zu vermeiden, dass Schüler zur sinnvollen Nutzung ihres Handys des Schulgelände verlassen. Bei Zuwiderhandlung kann die Lehrkraft den Gegenstand oder das elektronische Gerät der/des Schülerin/Schülers einziehen und weitere Maßregeln gegen die/den Schülerin/Schüler verhängen. Der eingezogene Gegenstand kann nur von einer sorgeberchtigten Person im Sekreteriat abgehot werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für eingezogene, verlorengegangene und/oder beschädigte Gegenstände.